AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von verteilergetriebe24.de

 

Präambel

Mister Marketing betreibt die Plattform „https://verteilergetriebe24.de/“ nebst den zugehörigen alternativen Domains (verteilergetriebe-24.de, verteilergetriebe.shop, vtg24.de, vtg-24.de, verteilergetriebe24.com, verteilergetriebe-24.com.). Zweck dieser Plattform ist, Angebote gewerblicher Anbieter, die sich auf den Handel und die Montage von Kraftfahrzeugteilen spezialisiert haben, an die Nutzer der Plattform zu vermitteln und die technische Möglichkeit des Vertragsabschlusses unmittelbar zwischen Plattformnutzern und Anbietern zu schaffen.
Die nachfolgenden AGB gelten für beide vorbezeichneten Gruppen, sofern ein anderes nicht vermerkt ist.

 

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
(a) der Mister Marketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Neue Straße 26 a, 30989 Gehrden (nachstehend: „Vermittlerin“) und dem Plattformnutzer (nachstehend: „Kunde“) sowie
(b) den Kooperationspartnern der Vermittlerin (nachstehend: „Anbieter“) und dem Kunden
gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend: „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Plattformnutzung gültigen Fassung sowie die Widerrufs- und Datenschutzerklärung der Vermittlerin.

(2) Die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der Vermittlerin beschränkt sich auf die Modalitäten der Plattformnutzung sowie der Vertragsvermittlung. Darüber hinaus wird kein Vertragsverhältnis zwischen der Vermittlerin und dem Kunden begründet. Die Vermittlerin schafft lediglich die technischen Möglichkeiten eines Vertragsschlusses über die Plattform. Derart vermittelte Verträge sind allein im Verhältnis Kunde/Anbieter auszuführen und abzuwickeln.

(3) Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden oder Anbieters erkennt die Vermittlerin nicht an. Diese werden nur dann und nur insoweit Bestandteil der über die Plattform vermittelten Verträge, als die Vermittlerin in ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

(5) Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge mit demselben Kunden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird.

(6) Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

 

 

§ 2 Plattformbenutzung

(1) Die Plattformnutzung ist sowohl Privat- als auch Geschäftskunden gestattet.
(2) Im Rahmen der Plattformbenutzung ist der Kunde verpflichtet, die Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen und insbesondere:
(a) die Plattform in der vorgesehenen Art und Weise zu benutzen, den Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen, in den Betrieb der Plattform einzugreifen, in Datennetze der Vermittlerin einzudringen oder unbefugt Datenbanken über den Datenbestand der Vermittlerin zu errichten,
(b) vor der Versendung von Daten und Informationen nach dem Stand der Technik zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung von Viren, Würmern oder anderer Schadsoftware zu ergreifen und
(c) nicht die Rechte Dritter – insbesondere keine Namens-, Marken- oder sonstige gewerblichen Schutzrechte – zu verletzen und nicht gegen die guten Sitten zu verstoßen.
(3) Ein Verstoß gegen die Pflichten dieser Ziffer berechtigt die Vermittlerin zur Löschung des Geschäftskundenkontos, welches der Verletzungshandlung zugrunde liegt.

 

 

§ 3 Nutzerkonten

(1) Privatkunden und Geschäftskunden können die angebotenen Waren und Dienstleistungen grundsätzlich auch ohne Einrichtung eines Nutzerkontos bestellen.
(2) Geschäftskunden haben die Möglichkeit, freiwillig ein Nutzerkonto anzulegen. Durch das Nutzerkonto können Bestellungen schneller abgewickelt und die Kundendaten verwaltet werden.
(3) Die Registrierung ist kostenlos und steht natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften offen. Die Vermittlerin behält sich vor, Registrierungsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Fehler im Registrierungsprozess können durch Korrektur der Eingaben berichtigt werden. Nachträgliche Änderungen sind jederzeit im bestehenden Nutzerkonto vorzunehmen.
(4) Bei der Registrierung sind die abgefragten Daten (insbesondere Firmenbezeichnung, Anschrift, E-Mail-Adresse sowie ggf. Nachweise wie Gewerbeschein) vollständig und zutreffend anzugeben. Änderungen sind vom Kunden unverzüglich im Nutzerkonto zu aktualisieren.
(5) Nutzerkonten sind nicht übertragbar. Der Zugang zu einem Konto darf Dritten nicht ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Vermittlerin überlassen werden. Der Kunde haftet für Schäden, die durch eine schuldhafte Ermöglichung der unbefugten Nutzung entstehen.
(6) Der registrierte Kunde kann sein Nutzerkonto jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform (z. B. per E-Mail) löschen lassen. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben hiervon unberührt.

 

§ 3a Partnerprogramm (Partnerwerkstätten)

(1) Geschäftskunden, die als Werkstatt tätig sind, können sich freiwillig als Partnerwerkstatt registrieren. Voraussetzung hierfür ist die vollständige und wahrheitsgemäße Angabe der abgefragten Daten sowie die Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Gewerbeschein, Werkstattnachweis).
(2) Über die Aufnahme in das Partnerprogramm entscheidet die Vermittlerin nach freiem Ermessen. Ein Anspruch auf Aufnahme oder Freischaltung besteht nicht.
(3) Nach erfolgreicher Freischaltung profitieren Partnerwerkstätten von besonderen Vorteilen, wie z. B. Rabatten, Sonderkonditionen oder einer Aufnahme in das Werkstatt-Listing auf der Plattform. Der konkrete Umfang der Vorteile wird durch die Vermittlerin festgelegt und kann jederzeit angepasst werden.
(4) Partnerwerkstätten sind verpflichtet, Änderungen ihrer Daten oder ihres Status (z. B. Entfallen der Gewerbeerlaubnis) unverzüglich mitzuteilen. Die Vermittlerin ist berechtigt, eine Partnerwerkstatt bei Verstößen oder falschen Angaben jederzeit aus dem Partnerprogramm auszuschließen.
(5) Die Teilnahme am Partnerprogramm ist freiwillig und kann von der Partnerwerkstatt jederzeit in Textform (z. B. per E-Mail) beendet werden.

 

 

§ 4 Funktionalität und Bestellung

(1) Wesentliche Funktion der Plattform ist es, Anbieter mit dem Kunden zusammenzuführen. Die Vermittlerin stellt zu diesem Zweck einen durchsuchbaren Produktkatalog bereit, welcher über den Button „Shop“ auf der Plattform abgerufen werden kann. Die Vermittlerin selbst bietet keine Produkte an und tritt im Rahmen des Bestellvorganges weder als Vertreterin des Kunden noch des Anbieters auf. Die katalogisierten Waren und Dienstleistungen werden von den hierfür freigeschalteten Anbietern versandt bzw. ausgeführt.

(2) Der Bestellvorgang zwischen Kunden und Anbietern findet unter Nutzung der Plattform statt. Die Vermittlerin informiert den Kunden vor Abschluss des Bestellvorganges, durch welchen Anbieter die abgegebene Bestellung durchgeführt werden soll. Dies geschieht durch einen Texthinweis, der bei der Überprüfung des Warenkorbs durch den Kunden angezeigt wird.
(a) Die Bestellung wird durch die Ablage von Waren/Dienstleistungen in den Warenkorb im Shop-Bereich der Plattform eingeleitet. Anschließend öffnet ein Klick auf die Buttons „Überprüfen“ oder „zur Kasse“ den zur Abgabe verbindlicher Bestellungen genutzten Plattformbereich. Der Inhaber eines Geschäftskundenkontos erhält hier zunächst die Möglichkeit, sich mit seinen Zugangsdaten in das System einzuloggen. Falsch ausgewählte Artikel können noch auf der letzten Seite des Warenkorbsystems bearbeitet oder entfernt werden.
(b) Durch den abschließenden Klick auf den Button „Jetzt kaufen (zahlungspflichtig)“ gibt der Kunde eine verbindliche Willenserklärung ab. Diese ist an den jeweils zugeordneten Anbieter gerichtet. Bei Auswahl von Waren oder Dienstleistungen mehrerer Anbieter richtet sich an jeden einzelnen Anbieter eine eigene Willenserklärung, die nur diejenigen Waren und/oder Dienstleistungen betrifft, die von diesem Anbieter vertrieben werden.

(3) Binnen eines Werktages nach Eingang der Bestellung übermittelt der Anbieter dem Kunden eine Bestellbestätigungs-E-Mail, in der die wesentlichen Inhalte der Bestellung wiedergegeben sind, oder lehnt die Bestellung ab. Die automatisierte Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Annahme durch den Anbieter oder mit Versandbestätigung zustande. Im Namen und im Auftrag des jeweils betroffenen Anbieters können die Speicherung des Vertragstextes und die Übermittlung von Benachrichtigungen über den Status der Bestellung sowie weiterer Dokumente (AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzbelehrung etc.) auch durch die Vermittlerin erfolgen.

(4) Neben dem Austauschmodell (Altteilpfand) besteht die Möglichkeit, dass der Kunde sein defektes Altteil zur Überholung einsendet. In diesem Fall beträgt die reine Bearbeitungszeit voraussichtlich 1–3 Werktage, hinzu kommen übliche Versandzeiten von 2–4 Werktagen. Sollte das eingesandte Altteil nicht überholbar sein, wird eine Prüfpauschale nach § 8 berechnet und der Kunde über alternative Lösungen (z. B. Austauschgetriebe) informiert. Weitere Schritte erfolgen nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

 

 

§ 4a Zusatzleistungen / Modifikationen (optionale Leistungen)
(1) Der Kunde kann im Rahmen des Bestellvorgangs – sofern verfügbar – optionale Zusatzleistungen zu dem ausgewählten Produkt hinzubuchen. Hierzu zählen insbesondere:
(a) „Verstärktes Verteilergetriebe“ (Preis: 300,00 € brutto)
(b) „Ölablassschraube nachrüsten“ (Preis: 150,00 € brutto)
(2) Zusatzleistungen werden ausschließlich durch den jeweils ausführenden Anbieter erbracht und stellen – soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet – eine eigenständige Werk- bzw. Dienstleistung in Verbindung mit der bestellten Ware dar.
(3) Die Verfügbarkeit und technische Umsetzbarkeit der Zusatzleistung hängt vom jeweiligen Fahrzeugmodell, Getriebetyp, Zustand sowie weiteren technischen Anforderungen ab. Eine Ausführung erfolgt nur, sofern dies technisch möglich und durch den Anbieter freigegeben ist. Sollte eine ausgewählte Zusatzleistung nicht durchführbar sein, wird der Kunde hierüber informiert; bereits hierfür geleistete Zahlungen werden – soweit keine Leistungserbringung erfolgt ist – erstattet.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, mit der Ausführung einer Zusatzleistung erst nach ausdrücklicher Freigabe zu beginnen. Im Falle einer erforderlichen technischen Prüfung kann sich der Beginn entsprechend verzögern.
(5) Die Zusatzleistung wird als gesonderter Bestandteil der Bestellung ausgewiesen und kann gesondert abgerechnet werden.
(6) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bestimmte Zusatzleistungen mit einer technischen Modifikation verbunden sein können, die nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand rückgängig gemacht werden kann.

 

 

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sämtlicher Zahlungsverkehr zwischen dem Kunden und Anbietern ist ausschließlich im Verhältnis dieser Parteien abzuwickeln. Der Kunde hat die Möglichkeit, unter Nutzung der Plattform via Vorkasse/Überweisung, Kreditkarte, PayPal, Klarna, Google Pay und Apple Pay zu zahlen. Bei Auswahl der Zahlungsart „Vorkasse/Überweisung“ wird die Bankverbindung des ausführenden Anbieters in der Auftragsbestätigung genannt und die Ware nach Zahlungseingang ausgeliefert. Ebenso ist die Barzahlung an den jeweils ausführenden Anbieter bei Abholung der Ware/Durchführung der bestellten Dienstleistungen möglich.
(2) Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten stets die geltende gesetzliche Umsatzsteuer (Bruttopreise). Für Geschäftskunden wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Der Versand der bestellten Waren an den Kunden innerhalb Deutschlands ist im Kaufpreis enthalten. Für die Rücksendung von Altteilen stellt der Anbieter dem Kunden innerhalb Deutschlands ein kostenfreies Rücksendeetikett zur Verfügung. Bei besonders sperrigen Teilen (z. B. großen Differenzialen), für deren Versand und Rücktransport eine Spedition erforderlich ist, trägt der Kunde die hierfür anfallenden Speditionskosten. Gleiches gilt für Rücksendungen aus dem Ausland, die stets auf eigene Kosten des Kunden erfolgen.
(4) Ist der Kunde Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, hat er die Kosten sowie das Transportrisiko ggf. anfallender Retouren zu tragen.
(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

 

 

§ 6 Pflichten des Kunden bei Bestellung von Kfz-Teilen

(1) Der Kunde ist verpflichtet, vor Abgabe einer Bestellung sicherzustellen, dass bestellte Kfz-Teile für den Einbau in das jeweils vorgesehene Fahrzeugmodell zugelassen sind.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) des Fahrzeuges/der Fahrzeuge zu übermitteln, in welches bestellte Kfz-Teile verbaut werden sollen. Dies kann während oder nach dem Bestellvorgang über eine Unterseite der Website geschehen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Ware fachgerecht einzubauen oder einbauen zu lassen und Betriebsstoffe soweit notwendig zu erneuern. Der fachlich richtige Einbau des Bauteils ist auf Anforderung durch die Vermittlerin/den ausführenden Anbieter nachzuweisen.

(3a) Einbau & Kalibrierung. Der Einbau hat durch einen Kfz-Meisterbetrieb zu erfolgen. Erforderliche Kalibrierungs-/Adaptions-/Initialisierungsmaßnahmen (z. B. per OEM-Diagnose) sind unverzüglich nach Einbau durchzuführen.
(3b) Nachweispflichten. Auf Verlangen sind Einbaurechnung, Kalibrierungs-/Diagnoseprotokolle sowie verwendete Betriebsstoffe (Spezifikation/Freigabe) vorzulegen.
(3c) Betriebsstoffe. Es dürfen ausschließlich vom Fahrzeug-/Teilehersteller freigegebene Betriebs-/Schmierstoffe verwendet werden; ein Erstölwechsel nach Herstellervorgabe ist einzuhalten.

(3d) Lagerbock bei Vorderachsgetrieben
Bei Vorderachsgetrieben ist der zugehörige Lagerbock zwingend mit zu erneuern. Erfolgt kein Austausch des Lagerbocks, entfällt eine gewährte freiwillige Garantie gemäß § 10. Der fachgerechte Austausch ist auf Verlangen nachzuweisen.
(4) Bei der Verwendung der vermittelten Waren in oder an Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass alle Änderungen und Umrüstungen gemäß den nationalen gesetzlichen Bestimmungen behördlich abgenommen und ggf. in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
(5) Vermittelte Waren (insbesondere generalüberholte Kfz-Teile) dürfen nicht im Rahmen der Durchführung von Motorsportveranstaltungen jeglicher Art genutzt werden. Derartige, über den üblichen Straßenverkehr hinausgehende Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Gleiches gilt, wenn die Ware nach Erhalt durch den Kunden oder Dritte unter Billigung des Kunden verändert oder instandgesetzt wird.
(6) Bei Einsendung eines Altteils ist der Kunde verpflichtet, die Symptome, Vorschäden und erkennbare Mängel des Altteils wahrheitsgemäß anzugeben, um eine sachgerechte Prüfung und Bearbeitung zu ermöglichen.
(7) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass generalüberholte Verteilergetriebe und andere generalüberholte Kfz-Teile, sobald sie eingebaut, mit Öl befüllt oder getestet worden sind, gemäß § 8 Abs. 12 als Altteile gelten. Ein Widerrufsrecht ist in diesen Fällen ausgeschlossen (§ 11).

 

 

§ 7 Versand und Lieferzeit

(1) Versand, Rückversand und Retouren sind ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweils ausführenden Anbieter abzuwickeln.
(2) Die Lieferzeit bestellter Waren beträgt in der Regel voraussichtlich 2–4 Werktage nach Zahlungseingang auf dem Konto des Anbieters.

(2a) Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Ware an den Transportdienstleister auf den Kunden über. Transportdienstleister auf den Kunden über.
(3) Bei Einsendungen von Altteilen durch den Kunden (z. B. zur Prüfung, Überholung oder im Rahmen der Altteilrückgabe) trägt der Kunde das Versandrisiko bis zum Eingang beim Anbieter. Dies gilt auch dann, wenn dem Kunden durch den Anbieter ein Versandlabel als Service zur Verfügung gestellt wird und der Kunde die Sendung selbst beim Transportdienstleister einliefert.

(4) Verzögert sich der Einbau bzw. die Montage des gelieferten Kfz-Teils aus Gründen, die im Einflussbereich des Kunden liegen (z. B. Terminverschiebung in der Werkstatt), ist die Vermittlerin hierüber unverzüglich zu informieren.

 

 

§ 8 Rücksendung von Altteilen und Altteilpfand

(1) Im Rahmen der Bestellung von aufbereiteten Kfz-Teilen ist der Kunde verpflichtet, die ersetzten Altteile binnen 14 Tagen nach Eingang des bestellten Getriebes an den ausführenden Anbieter zurückzusenden oder diese, bei Montage vor Ort, im Betrieb des ausführenden Anbieters zu belassen.
(2) Das zurückgesendete Altteil muss dem gelieferten Artikel entsprechen, also baugleich, vollständig und zur Wiederaufarbeitung geeignet sein. Es darf insbesondere nicht geöffnet oder in Einzelteile zerlegt worden sein. Zudem dürfen keine Risse, Brüche, Verformungen oder fehlende bzw. abgebrochene Bauteile vorhanden sein.
(3) Sofern im Angebot oder während des Bestellprozesses nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, erhebt der Anbieter bei der Bestellung von aufbereiteten Kfz-Teilen ein Altteilpfand in Höhe von 500 € pro bestelltem Teil. Das Altteilpfand ist umsatzsteuerfrei.
(4) Der geleistete Altteilpfand ersetzt nicht den Kaufpreis des gelieferten Getriebes. Der Kaufpreis ist unabhängig vom Pfand zu zahlen.
(5) Erfolgt die Rücksendung des Altteils nicht innerhalb der Frist gemäß Absatz (1), behalten sich die Anbieter vor, pauschal 250 € netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (297,50 € brutto) als Ersatz für den Altteilwert in Rechnung zu stellen. Dieser Betrag wird zusätzlich zum Pfand berechnet.
(6) Eine nachträgliche Rückgabe des Altteils nach Ablauf der Frist ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich. In diesem Fall wird eine pauschale Verwaltungsgebühr in Höhe von 75 € netto zzgl. Umsatzsteuer (89,25 € brutto) fällig, die von der Rückzahlung des Altteilpfands abgezogen wird.
(7) Erfolgt die Rücksendung des Altteils in verschmutztem Zustand (z. B. mit Ölresten), ist der Anbieter berechtigt, eine Reinigungspauschale in Höhe von 50 € netto zzgl. Umsatzsteuer (59,50 € brutto) zu erheben.
(8) Sollte das eingesandte Altteil nicht überholbar sein (z. B. durch schwere Vorschäden), wird eine Prüfpauschale in Höhe von 50 € netto zzgl. Umsatzsteuer (59,50 € brutto) berechnet. Der Kunde wird über das Ergebnis informiert und erhält Vorschläge für Alternativen (z. B. Austauschgetriebe mit Pfandregelung). Weitere Schritte erfolgen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
(9) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
(10) Für Unternehmer (B2B) gilt ergänzend: Stellt sich heraus, dass ein eingesandtes Altteil irreparabel ist, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Kaufpreis abzüglich bereits entstandener Aufwendungen zurückerstattet. Das Austauschgetriebe ist vom Kunden zurückzugeben.
(11) Der Kunde ist verpflichtet, das Altteil transportsicher zu verpacken. Schäden durch mangelhafte Verpackung oder unsachgemäßen Versand gehen zu Lasten des Kunden. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Austausch- oder Ersatzteils bzw. mit Zugang der entsprechenden Versandbestätigung

(12) Die Rückerstattung des Altteilpfands erfolgt binnen 14 Tagen nach ordnungsgemäßem Eingang und Prüfung des Altteils beim Anbieter.

(13) Der Kunde hat bei Rücksendung eines Altteils im Sinne dieses § 8 das im Verteilergetriebe befindliche Altöl vor dem Versand vollständig abzulassen.
Für Transportschäden und Mehrkosten, die auf auslaufendes Öl zurückzuführen sind, haftet der Anbieter nicht, es sei denn, der Schaden wurde vom Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(14) Liegt ausnahmsweise kein Rücksendeetikett bei, erfolgt der Rückversand auf Kosten und Gefahr des Kunden; eine Kostenerstattung ist nur nach vorheriger Abstimmung möglich.
(15) Generalüberholte Verteilergetriebe und andere generalüberholte Kfz-Teile, die bereits eingebaut, mit Öl befüllt oder getestet wurden, gelten als Altteile. Eine Rücksendung als „neu“ ist ausgeschlossen.

(16) Pfand bei Widerruf. Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden geleistete Altteilpfände zurückerstattet. Der Anbieter ist berechtigt, gesetzliche Wertersatzansprüche wegen einer über die Prüfung wie im Ladengeschäft hinausgehenden Nutzung mit den Rückzahlungsansprüchen (einschließlich des Pfands) aufzurechnen. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

(17) Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) gilt: Generalüberholte Verteilergetriebe und andere generalüberholte Kfz-Teile, die eingebaut, mit Öl befüllt oder getestet wurden, gelten als Altteile; eine Rücksendung als „neu“ ist ausgeschlossen. Gesetzliche Mängelrechte – insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung im Falle eines Sachmangels – bleiben unberührt.

(18) Versand-/Rücksendeetikett als Serviceleistung
Sofern der Anbieter dem Kunden für die Rücksendung oder Einsendung eines Altteils oder sonstiger Waren ein Versand- oder Rücksendeetikett eines Transportdienstleisters zur Verfügung stellt, erfolgt dies ausschließlich als freiwillige Serviceleistung zur Vereinfachung der Abwicklung. Eine darüber hinausgehende Haftungsübernahme für die Durchführung des Transports ist hiermit nicht verbunden.
Die Bereitstellung eines Versand- oder Rücksendeetiketts stellt keine Übernahme der Rücksendekosten durch den Anbieter dar. Die Pflicht des Kunden zur Tragung der unmittelbaren Rücksendekosten im Falle eines Widerrufs bleibt hiervon unberührt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Gesetzliche Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
(19) Pflichten des Kunden bei Einlieferung und Verpackung
Der Kunde ist verpflichtet, das Altteil transportsicher, stoßgeschützt und – soweit erforderlich – auslaufsicher zu verpacken. Verpackungsempfehlungen des Anbieters sind zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung ordnungsgemäß beim Transportdienstleister einzuliefern.
(20) Einliefernachweis / Mitwirkung bei Verlust oder Transportschäden
Der Kunde hat den Einlieferbeleg aufzubewahren und auf Verlangen des Anbieters vorzulegen. Im Falle eines Verlustes oder Transportschadens hat der Kunde an der erforderlichen Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken (z. B. durch Übermittlung von Fotos der Außenverpackung, Innenverpackung und des Inhalts sowie durch Bereitstellung der Sendungsdaten).
(21) Transportrisiko bei Einsendungen und Altteilrücksendungen
Bei Einsendungen und Altteilrücksendungen trägt der Kunde das Risiko des Untergangs, Verlustes oder der Beschädigung des Altteils auf dem Transportweg bis zum Eingang beim Anbieter (Wareneingang). Dies gilt auch bei Nutzung eines vom Anbieter zur Verfügung gestellten Versand- oder Rücksendeetiketts.
(22) Ergänzende Regelung für Unternehmer (B2B)
Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) trägt der Kunde das volle Transportrisiko der Einsendung bzw. Rücksendung bis zum Eingang beim Anbieter.

(23) Umgang mit eingesandten Altteilen nach Prüfung
Nach Eingang und Prüfung des Altteils teilt der ausführende Anbieter dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit, insbesondere ob das Altteil zur Wiederaufarbeitung geeignet ist.
Sofern das Altteil nicht zur Wiederaufarbeitung geeignet ist, wird der Kunde hierüber gesondert informiert.

(24) Angebot zur Verwertung oder Rückgabe
Ist das Altteil nicht zur Wiederaufarbeitung geeignet, bietet der Anbieter dem Kunden an, das Altteil entweder
(a) durch den Anbieter verwerten oder entsorgen zu lassen oder
(b) an den Kunden zurückzusenden.

(25) Zustimmung zur Verwertung
Erklärt sich der Kunde mit der Verwertung oder Entsorgung einverstanden oder erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung gemäß Abs. 23 keine Rückmeldung des Kunden, ist der Anbieter berechtigt, das Altteil zu verwerten oder fachgerecht zu entsorgen.
In diesem Fall geht das Eigentum an dem Altteil auf den Anbieter über.

(26) Rückversand auf Wunsch des Kunden
Verlangt der Kunde die Rückgabe des Altteils, erfolgt die Rücksendung auf seine Kosten und Gefahr.
Für den Rückversand wird eine Versand- und Bearbeitungspauschale in Höhe von 39,00 € erhoben, sofern nicht im Einzelfall höhere tatsächliche Versandkosten anfallen.
Der Anbieter ist berechtigt, die Rücksendung bis zur vorherigen Zahlung der Versandkosten zurückzuhalten.

(27) Klarstellung zum Altteilpfand
Das Altteilpfand dient ausschließlich der Sicherstellung der Rückführung geeigneter Altteile zur Wiederaufarbeitung.
Ein Anspruch auf Rückerstattung des Altteilpfandes besteht nur, wenn das eingesandte Altteil die Voraussetzungen gemäß Abs. 2 erfüllt.
Eine gesonderte Vergütung für nicht wiederaufarbeitungsfähige Altteile erfolgt nicht.


 

§ 9 Gewährleistung und Freistellung

(1) Die Vermittlerin haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Vermittlerin nur für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Vermittlerin.
(2) Die Vermittlerin haftet nicht für Gewährleistungsansprüche, die dem Kunden oder Anbieter im Rahmen der Durchführung der vermittelten Verträge entstehen, wenn ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Ein Rückgriff auf die Vermittlerin ist in dieser Konstellation ausgeschlossen. Im Verhältnis zu den Anbietern richten sich die Mängelrechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorgaben.
(3) Der Anbieter ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zunächst zur Nachbesserung (Nacherfüllung) verpflichtet. Dem Kunden stehen im Falle von Mängeln die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 437 ff. BGB zu. Diese werden durch die vorliegenden AGB nicht eingeschränkt.
(4) Die Vermittlerin haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen, die auf die Eingabegeräte des Kunden/Anbieters, deren Anbindung an das Internet oder sonstige Umstände außerhalb des Verantwortungsbereiches der Vermittlerin zurückzuführen sind.
(5) Vorübergehende Beeinträchtigungen des Plattformbetriebes aufgrund von Wartungs- und Reparaturmaßnahmen stellen allgemeines Lebensrisiko im Umgang mit digitalen Plattformen dar und berechtigen weder den Anbieter noch den Kunden zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
(6) Kunde und Anbieter sind verpflichtet, die Vermittlerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf der Verletzung einer der Pflichten aus diesen AGB oder einer anderweitigen rechtswidrigen Verwendung des Dienstes durch sie beruhen oder mit ihrer Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Plattform verbunden sind.
(7) Der Kunde wird gebeten, die erhaltene Ware umgehend auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu überprüfen und die Beanstandungen dem Anbieter schnellstmöglich mitzuteilen. Der gesetzliche Gewährleistungsanspruch besteht weiter, auch wenn der Kunde, der Verbraucher ist, dem nicht nachkommt.

(8) Kein Mangel bei Fehlgebrauch. Kein Mangel liegt vor bei Schäden, die kausal auf unsachgemäßen Einbau, unterlassene oder fehlerhafte Kalibrierung/Adaption, ungeeignete oder verunreinigte Betriebsstoffe oder sonst nicht bestimmungsgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Gesetzliche Mängelrechte bleiben im Übrigen unberührt.

(9) Prüf- und Öffnungsrecht; Prüfpauschale. Zur Feststellung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise sowie zur Ursachenklärung ist der Anbieter berechtigt, die zurückgesandte Ware zu öffnen und zu prüfen. Gegenüber Verbrauchern wird eine angemessene Prüfpauschale nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung erhoben und nur, wenn kein gesetzlicher Mangel vorliegt; bei anerkanntem Gewährleistungs- oder Garantiefall fallen keine Prüfkosten an. Gegenüber Unternehmern gilt Entsprechendes gemäß der jeweils gültigen Preisliste.

(10) Ölbelassen im Gewährleistungs- und Garantiefall
Abweichend von § 8 Abs. 13 ist im Falle einer Gewährleistungs- oder Garantieprüfung das im Verteilergetriebe befindliche Getriebeöl nicht abzulassen.
Das Getriebeöl ist im Bauteil zu belassen, da es für Analyse- und Prüfzwecke (z. B. zur Schadensursachenanalyse) erforderlich sein kann.
Ein vorzeitiges Ablassen oder Entsorgen des Getriebeöls kann zur Einschränkung oder zum Ausschluss von Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen führen, sofern dadurch eine sachgerechte Prüfung unmöglich oder wesentlich erschwert wird.
Nach Abschluss der Prüfung und Ablauf einer ggf. vereinbarten Aufbewahrungsfrist ist das Getriebeöl fachgerecht abzulassen und zu entsorgen.

 

 

§ 10 Gewährleistung und freiwillige Garantie für überholte Kfz-Teile

(1) Gesetzliche Mängelhaftung: Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Sofern es sich um gebrauchte Waren handelt (z. B. generalüberholte Teile), kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Verbrauchern nur dann auf 12 Monate verkürzt werden, wenn dies im Einzelfall bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde. Gegenüber Unternehmern wird die Verjährungsfrist für Mängelansprüche – soweit gesetzlich zulässig – auf 12 Monate ab Gefahrübergang beschränkt.
(2) Freiwillige Garantie: Unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten gewährt der Anbieter dem Kunden eine freiwillige Garantie von zwölf (12) Monaten ab Rechnungsdatum. Die Garantiebedingungen ergeben sich aus den nachfolgenden Regelungen.
(3) Die Garantie umfasst die wahlweise kostenfreie Reparatur oder den kostenfreien Austausch des defekten Getriebes, nicht jedoch die Haftung für normalen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften sowie Reparatur- und Montageversuche außerhalb qualifizierter Meisterbetriebe.
(4) Garantieausschluss bei unsachgemäßer Befüllung/Einbau: Die Garantie erlischt, wenn das Getriebe/Verteilergetriebe unsachgemäß eingebaut, mit ungeeignetem oder verunreinigtem Öl befüllt oder in Betrieb genommen wird, ohne dass die erforderlichen Einbau- und Kalibrierungsmaßnahmen durch eine qualifizierte Meisterwerkstatt nachweislich durchgeführt wurden.
(5) Im Falle eines Garantieanspruchs ist die Originalrechnung des Einbaus vorzulegen. Diese Rechnung sollte den Einbau des Verteilergetriebes sowie die dafür angefallenen Kosten erkennen lassen.
(6) Zusätzlich zur Rechnung des Einbaus ist im Garantiefall ein Nachweis über die Kalibrierung von einer Meisterwerkstatt vorzulegen.
(7) Die Kosten für den Einbau des Verteilergetriebes werden im Falle eines Garantieanspruchs nicht zurückerstattet.
(8) Die Garantie gilt nicht für Fahrzeuge, die als Nutzfahrzeuge im Sinne des § 14 BGB (z. B. Taxis, Mietwagen, Lieferfahrzeuge etc.) genutzt werden oder für Fahrzeuge, die durch nachträgliche Modifikationen oder „Tuning“ ihre ursprüngliche Werksleistung oder Spezifikation verändert haben. Dies betrifft insbesondere Änderungen am Motor, Modifikationen am Fahrwerk, Veränderungen an der Karosserie sowie sicherheits- oder funktionsrelevante Komponenten wie Brems-, Kühl- oder Elektroniksysteme.
(9) Sollte das Fahrzeug des Kunden von solchen Modifikationen betroffen sein, die die Funktionalität oder Sicherheit des gelieferten Produkts beeinträchtigen könnten, erlischt jeglicher Anspruch auf Garantie.
(10) Es bleibt dem Anbieter unbenommen, im Einzelfall eine weitergehende Garantievereinbarung mit dem Kunden zu treffen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(11) Diese Garantiebedingungen gelten nicht für die Verwendung des gelieferten Verteilergetriebes in Motorsportveranstaltungen oder für den Einsatz in Fahrzeugen, die für solche Veranstaltungen modifiziert oder bestimmt sind. Jegliche Garantieansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

(12) Besonderheit bei Vorderachsgetrieben
Bei Vorderachsgetrieben ist der gleichzeitige Austausch des zugehörigen Lagerbocks zwingende Voraussetzung für den Erhalt der freiwilligen Garantie gemäß den vorstehenden Absätzen.
Unterbleibt der Austausch des Lagerbocks oder erfolgt dieser nicht fachgerecht, entfällt die freiwillige Garantie vollständig.
Der Kunde hat auf Verlangen einen geeigneten Nachweis über den Austausch des Lagerbocks (z. B. Einbaurechnung oder Werkstattbestätigung) vorzulegen.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben hiervon unberührt, soweit sie nicht wirksam ausgeschlossen oder beschränkt sind.

(13) Hinweis zum Zustand generalüberholter Antriebskomponenten
Generalüberholte Verteilergetriebe, Vorderachsgetriebe und Hinterachsgetriebe sowie vergleichbare Antriebskomponenten können aus technischen Gründen Restmengen von Schmier- oder Konservierungsöl enthalten. Diese dienen der mechanischen Schmierung sowie dem Korrosionsschutz und stellen keinen Mangel dar.
Im Rahmen der Aufbereitung kann das Gehäuse ganz oder teilweise mit einem Sprühlack bzw. Korrosionsschutzlack versehen sein. Hierdurch kann optisch der Eindruck entstehen, dass sich Rückstände oder vermeintliche „Späne“ im oder am Bauteil befinden. Dabei handelt es sich nicht um metallische Späne, sondern um Beschichtungs- oder Lackrückstände aus dem Aufbereitungsprozess.
Diese Eigenschaften stellen keinen Sachmangel dar und stehen einem fachgerechten Einbau der überholten Antriebskomponente nicht entgegen.

 

 

§ 11 Widerrufsrecht

Sofern der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) ist, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung für Verbraucher zu. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Die Widerrufserklärung ist gegenüber dem jeweiligen Anbieter abzugeben. Die Vermittlerin stellt lediglich einen technischen Übermittlungsweg bereit und leitet bei ihr eingehende Widerrufserklärungen unverzüglich an den zuständigen Anbieter weiter; maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang beim Anbieter.

Die Rückabwicklung der empfangenen Leistungen (insbesondere Rückversand der Ware und Rückzahlung des Kaufpreises) erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Die Vermittlerin ist nicht Rückzahlungsadressatin und von der tatsächlichen Rückabwicklung ausgenommen.

 

Beginn von Zusatzleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist
Sofern der Kunde im Rahmen der Bestellung eine optionale Zusatzleistung (z. B. „Verstärktes Verteilergetriebe“ oder „Ölablassschraube nachrüsten“) auswählt, kann der Anbieter mit der Ausführung dieser Zusatzleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, wenn der Kunde dies ausdrücklich verlangt.
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt in Bezug auf die Zusatzleistung, sobald der Anbieter die Zusatzleistung vollständig erbracht hat, sofern der Kunde zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und der Kunde seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit vollständiger Leistungserbringung sein Widerrufsrecht verliert.
Im Falle eines Widerrufs nach Beginn der Zusatzleistung kann der Anbieter Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung verlangen, sofern der Kunde ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll.

Das Widerrufsrecht im Hinblick auf die übrige Ware bleibt hiervon unberührt, soweit keine gesetzlichen Ausschlussgründe greifen.

 

Widerrufsbelehrung

Hinweis: Diese Widerrufsbelehrung gilt ausschließlich für Verbraucher (§ 13 BGB). Unternehmern (§ 14 BGB) steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den vermittelten Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter – der nicht Beförderer ist – die Ware erhalten haben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Mister Marketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Neue Straße 26a, 30989 Gehrden
Telefon: +49 (0)5108 8768 545 | Telefax: +49 (0)5108 8767 030
E-Mail: info@mister.marketing

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den vermittelten Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung Ihrer Mitteilung vor Ablauf der Frist.

 

Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen innerhalb von vierzehn Tagen zurückzugewähren. Die Rückzahlung erfolgt durch den Anbieter, an den der Kaufpreis geleistet wurde. Die Vermittlerin ist nicht Empfängerin der Zahlung und nicht zur Rückerstattung verpflichtet. Die Rückzahlung erfolgt auf demselben Zahlungsweg, den der Kunde verwendet hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Die Rückzahlung kann der Anbieter verweigern, bis er die Ware zurückerhalten hat oder der Nachweis über die Rücksendung erbracht wurde, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Die Rücksendung hat ausschließlich an den in der Versanddokumentation genannten Anbieter zu erfolgen. Eine Rücksendung an die Vermittlerin ist ausgeschlossen.

Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist oder der Anbieter ein Rücksendeetikett zur Verfügung stellt.
Sie haben die Ware unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie den Widerruf erklärt haben, an den Anbieter zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist absenden.

 

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter mit der Ausführung der Leistung begonnen hat, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Anbieter mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.

Bei Verträgen über die Überholung oder Instandsetzung eines vom Kunden eingesandten Altteils (z. B. Verteilergetriebe) erlischt das Widerrufsrecht, sobald wir mit der Ausführung der Arbeiten begonnen haben. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Überholung beginnen und erkennt an, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.
Generalüberholte Verteilergetriebe und andere generalüberholte Kfz-Teile, die bereits eingebaut, mit Öl befüllt oder getestet wurden, gelten gemäß § 8 Abs. 12 dieser AGB als Altteile. Ein Widerrufsrecht ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den vermittelten Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

Mister Marketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Neue Straße 26a, 30989 Gehrden
E-Mail: info@mister.marketing

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am () / erhalten am ():
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
() Unzutreffendes streichen

 

 

§ 12 Zugaben und Nebenleistungen

(1) Soweit dem Kunden durch den Anbieter Zugaben, Nebenleistungen oder zusätzliche Waren überlassen werden, die nicht Bestandteil des Hauptvertrages sind, gelten diese als unentgeltliche Nebenleistung, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Zugaben und Nebenleistungen auf Verlangen des Anbieters zurückzugeben, wenn der Hauptvertrag widerrufen, aufgehoben oder anderweitig beendet wird.

(3) Statt Rückgabe kann der Anbieter dem Kunden den entgeltlichen Erwerb der Zugabe zum marktüblichen Preis anbieten.

 

 

§ 13 Datenschutz

(1) Die Vermittlerin erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des vermittelten Vertrags erforderlich ist oder der Kunde eingewilligt hat.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(3) Nähere Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der Kunden (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Beschwerderecht) finden sich in der jederzeit abrufbaren Datenschutzerklärung unter https://verteilergetriebe24.de/datenschutz.
(4) Mit Nutzung der Plattform erkennt der Kunde die Datenschutzerklärung in ihrer jeweils gültigen Fassung an.
(5) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Anbieter erfolgt nur, soweit dies zur Vermittlung und Abwicklung des jeweiligen Vertrags erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), oder wenn hierfür eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten findet nicht statt, sofern dies nicht in der Datenschutzerklärung ausdrücklich benannt ist.

 

 

§ 14 Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

(1) Die EU-Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen.
(2) Die Vermittlerin ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

 

§ 15 Sonstige Bestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt bei Streitigkeiten über diese AGB, über den Vertrag sowie die Vertragserfüllung als Gerichtsstand der Sitz der Vermittlerin, derzeit Hannover. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.